Sachbezugswerte für 2026
Die Sachbezugswerte für freie Unterkunft und unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten werden auch 2026 wieder an die allgemeine Preisentwicklung angepasst.
Die Sachbezugswerte für freie Unterkunft und unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten werden auch 2026 wieder an die allgemeine Preisentwicklung angepasst.
Der Bundesrat hat die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2026 beschlossen. Dabei werden die Werte an die Entwicklung der Verbraucherpreise vom Juni 2024 bis Juni 2025 angepasst. Für eine freie Unterkunft beträgt der Anstieg lediglich 1,2 %, bei Mahlzeiten dagegen 3,6 %. Die Sachbezugswerte betragen in 2026 bundeseinheitlich
-
für eine freie Unterkunft monatlich 285 Euro (2025: 282 Euro) oder täglich 9,50 Euro;
-
für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 11,51 Euro (2025: 11,10 Euro), davon entfallen 2,37 Euro auf ein Frühstück und je 4,57 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 345 Euro (bisher 333 Euro; Frühstück 71 statt 69 Euro, Mittag- und Abendessen 137 statt 132 Euro).
