Ein Musterverfahren zum Grundsteuer-Bundesmodell ist jetzt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angekommen, womit noch anhängige Einsprüche weiter ruhen können.
Gemeinsam mit Haus & Grund Deutschland unterstützt der Bund der Steuerzahler ein Musterverfahren zum Bundesmodell der reformierten Grundsteuer. Aus Sicht der Verbände führt das Bundesmodell zu systematischen Ungenauigkeiten und ungerechten Belastungsverschiebungen, weil die Bewertung primär auf Bodenrichtwerten und auf pauschalierten, teils fiktiven Mietwerten basiert.

Nachdem der Bundesfinanzhof das Bundesmodell als verfassungskonform bewertet hatte, ist in dem Musterverfahren nun die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Wer gegen den Bescheid über die Bemessungsgrundlage zur Grundsteuer oder den Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt hatte und vom Finanzamt noch keine Zurückweisung des Einspruchs erhalten hat, kann nun weiter das Ruhen des Einspruchsverfahrens mit Verweis auf die anhängige Verfassungsbeschwerde geltend machen.
