Überblick der Änderungen zum Jahreswechsel
Das neue Jahr bringt höhere Freibeträge und GWG-Grenzwerte, niedrigere Beitragssätze, die Betriebsrenten- und die Investmentsteuerreform sowie viele weitere Änderungen mit sich. Weiter lesen
Arbeitgeberzuschüsse nach einer Gehaltsreduzierung
Nur weil der Zahlung von steuerbegünstigten Zuschüssen des Arbeitgebers eine Lohnherabsetzung vorausgegangen ist, darf das Finanzamt nicht einfach die Pauschalierung verweigern. Weiter lesen
Selbst getragene Aufwendungen für Dienstwagen
Das Bundesfinanzministerium hat sich mit den Urteilen des Bundesfinanzhofs zu vom Arbeitnehmer selbst getragenen Aufwendungen für einen Firmenwagen auseinandergesetzt. Weiter lesen
Beitrag zur Rentenversicherung sinkt 2018 auf 18,6 %
Die gute Lage am Arbeitsmarkt führt zu einer Reduzierung des Rentenversicherungsbeitrags um 0,1 % zum Jahreswechsel. Weiter lesen
Brötchen und Kaffee sind noch kein Frühstück
Die Gestellung von Brötchen und Kaffee ist kein vollwertiges Frühstück und damit nur mit den tatsächlichen Kosten statt mit dem amtlichen Sachbezugswert anzusetzen. Weiter lesen
Zinssatz zur Bewertung von Pensionsrückstellungen
Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob der gesetzlich vorgeschriebene Zinssatz für die Bewertung von Pensionsrückstellungen verfassungswidrig hoch ist. Weiter lesen
Insolvenzgeldumlage sinkt 2018 auf 0,06 %
Durch die nach wie vor sehr gute Konjunktur sinkt die Insolvenzgeldumlage im kommenden Jahr um 0,03 % auf dann 0,06 %. Weiter lesen
Lohnsteuerliche Behandlung von Deutschkursen für Flüchtlinge
In den meisten Fällen liegt die Kostenübernahme für Deutschkurse durch den Arbeitgeber im ganz überwiegend betrieblichen Interesse und stellt damit keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Weiter lesen
Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen 2018
Die voraussichtlichen Beitragsbemessungsgrenzen und die Bezugsgröße für 2018 stehen jetzt fest. Weiter lesen
Umsatzsteuerliche Behandlung von Jubilarfeiern
Jubilarfeiern für alle Jubilare des Betriebs sind normale Betriebsveranstaltungen, die Ehrung eines einzelnen Jubilars dagegen nicht - mit entsprechenden steuerlichen Folgen. Weiter lesen