• Leistungen
    • Steuerberatung
    • Finanzbuchhaltung
    • Weitere Leistungen
  • Steuerrecht
  • Team
  • Karriere
  • Downloads
  • Kontakt

Aktuelle Nachrichten

Startseite » Steuerrecht » Aktuelle Nachrichten

Erbauseinandersetzung als Nachlassverbindlichkeit
Auch Kosten der Grundstücksbewertung sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig.

Kosten für die Erbauseinandersetzung sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Dass dazu auch die Kosten für die Bewertung der im Nachlass enthaltenen Grundstücke durch Sachverständige gehören, hat der Bundesfinanzhof bestätigt.

zurück
zur Übersicht

Aktuelle Nachrichten

  • Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
  • Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
  • Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
  • Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
  • Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten

Steuerrecht

  • Existenzgründer
  • Personal, Arbeit und Soziales
  • GmbH-Ratgeber
  • Umsatzsteuer
  • Selbständige und Unternehmer
  • Einkommensteuer – Arbeitnehmer
  • Einkommensteuer – Immobilien
  • Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder
  • Vermögensaufbau und Altersvorsorge
  • Erbschaft und Schenkung
  • Internet und Telekommunikation
  • Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Leistungen

  • Steuerberatung
  • Finanzbuchhaltung
  • Weitere Leistungen

Aktuelle Nachrichten

  • Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
  • Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
  • Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
  • Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
  • Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten

Steuerrecht

  • Existenzgründer
  • Personal, Arbeit und Soziales
  • GmbH-Ratgeber
  • Umsatzsteuer
  • Selbständige und Unternehmer
  • Einkommensteuer – Arbeitnehmer
  • Einkommensteuer – Immobilien
  • Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder
  • Vermögensaufbau und Altersvorsorge
  • Erbschaft und Schenkung
  • Internet und Telekommunikation
  • Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Kontaktdaten

Bahnhofstraße 66, 67105 Schifferstadt
Telefon: 0 62 35 / 92 53-30
Telefax: 0 62 35 / 92 53-59
E-Mail: info@steuerberatung-sturm.de

      

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 8 – 17 Uhr / Freitag: 8 – 13 Uhr

Termine außerhalb unserer Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

© Copyright 2023 | Steuerberatung Sturm

Kontakt | Impressum | Datenschutz