Wärmeabgabe an anderen Betrieb als unentgeltliche Wertabgabe
Der Europäische Gerichtshof muss prüfen, ob die kostenlose Wärmeabgabe an einen anderen Betrieb als unentgeltiche Wertabgabe umsatzsteuerpflichtig ist.
Der Europäische Gerichtshof muss prüfen, ob die kostenlose Wärmeabgabe an einen anderen Betrieb als unentgeltiche Wertabgabe umsatzsteuerpflichtig ist.
Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob die kostenlose Wärmeabgabe aus der Biogasanlage eines Unternehmers an einen anderen Unternehmer für dessen betriebliche Tätigkeit als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer unterliegt. Außerdem möchte der Bundesfinanzhof wissen, ob es dabei darauf ankommt, ob der Empfänger die Wärme für Zwecke verwendet, die ihn zum Vorsteuerabzug berechtigen. Der EuGH muss außerdem darüber entscheiden, wie in so einem Fall die Selbstkosten für die Bewertung der Wärmeabgabe zu ermitteln sind.