Wertermittlung von Stamm- und Vorzugsaktien
Der Wert von Stammaktien wird aus dem Börsenkurs der Vorzugsaktien abgeleitet und umgekehrt.
Der Wert von Stammaktien wird aus dem Börsenkurs der Vorzugsaktien abgeleitet und umgekehrt.
Für die Festlegung von Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der Wert von nicht notierten Stammaktien aus dem Börsenkurs der Vorzugsaktien abzuleiten. Umgekehrt gilt die selbe Verfahrensweise. Die Festlegung pauschaler Zu- oder Abschläge aufgrund durchschnittlicher Wertabweichungen der Gesamtheit der börsennotierten Stamm- und Vorzugsaktien ist ausgeschlossen. Ob es hingegen möglich sein soll, einen differenzierten Wert aus den Daten von Börsenprospekten der Aktiengesellschaften abzuleiten, wird derzeit noch geprüft.