Details zur Reisekostenreform: Fahrtkosten
Mit der Änderung beim Tätigkeitsstättenbegriff sind auch geänderte Regeln bei Fahrtkosten zu beachten, insbesondere bei der Entfernungspauschale. Weiter lesen
Details zur Reisekostenreform: Tätigkeitsstätte
Im Reisekostenrecht ersetzt ab 2014 die erste Tätigkeitsstätte den Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte. Weiter lesen
Fahrzeitverkürzung genügt nicht für beruflich veranlassten Umzug
Wenn die verbleibende Fahrzeit für den Arbeitsweg auch nach einem Umzug noch deutlich über dem liegt, was im Berufsverkehr üblich ist, liegt trotz insgesamt kürzerer Fahrzeit kein beruflich veranlasster Umzug vor. Weiter lesen
Neues zur Anwendung der 1 %-Regelung
In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zur 1 %-Regelung korrigiert und präzisiert. Weiter lesen
Doppelte Haushaltsführung trotz weit entfernter Zweitwohnung
In Ausnahmefällen kann eine doppelte Haushaltsführung selbst dann vorliegen, wenn die Zweitwohnung näher am Hauptwohnsitz als an der Arbeitsstätte liegt. Weiter lesen
Voller Fahrtkostenabzug für Flugbegleiter
Weil der Einsatzflughafen keine regelmäßige Arbeitsstätte ist, können Flugbegleiter ihre Fahrtkosten für den Weg dorthin in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Weiter lesen
Aufteilungsverbot gilt nicht für häusliches Arbeitszimmer
In der nach wie vor kontroversen Frage, ob auch ein nur teilweise als Arbeitszimmer genutzter Raum steuerlich berücksichtigungsfähig ist, hat das Finanzgericht Köln im Sinne der Steuerzahler entschieden. Weiter lesen
Neues Musterverfahren zum Solidaritätszuschlag
Mit einem neuen Musterverfahren geht der Kampf um die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags in die nächste Runde. Weiter lesen
Behandlungskosten nach Burn-Out
Behandlungskosten für eine Berufskrankheit könnten als Werbungskosten abgezogen werden. Allerdings sieht das Finanzgericht München zumindest ein Burn-Out-Syndrom nicht als reine Berufskrankheit an. Weiter lesen
Änderungen für Arbeitnehmer
Voraussichtlich ab 2015 können Arbeitnehmer ihren Lohnsteuerfreibetrag gleich für zwei Jahre beantragen. Davon abgesehen hat das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz nur wenige Änderungen für Arbeitnehmer zur Folge. Weiter lesen
