Details zur Reisekostenreform: Fahrtkosten

Mit der Änderung beim Tätigkeitsstättenbegriff sind auch geänderte Regeln bei Fahrtkosten zu beachten, insbesondere bei der Entfernungspauschale. Weiter lesen

Details zur Reisekostenreform: Tätigkeitsstätte

Im Reisekostenrecht ersetzt ab 2014 die erste Tätigkeitsstätte den Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte. Weiter lesen

Fahrzeitverkürzung genügt nicht für beruflich veranlassten Umzug

Wenn die verbleibende Fahrzeit für den Arbeitsweg auch nach einem Umzug noch deutlich über dem liegt, was im Berufsverkehr üblich ist, liegt trotz insgesamt kürzerer Fahrzeit kein beruflich veranlasster Umzug vor. Weiter lesen

Neues zur Anwendung der 1 %-Regelung

In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zur 1 %-Regelung korrigiert und präzisiert. Weiter lesen

Doppelte Haushaltsführung trotz weit entfernter Zweitwohnung

In Ausnahmefällen kann eine doppelte Haushaltsführung selbst dann vorliegen, wenn die Zweitwohnung näher am Hauptwohnsitz als an der Arbeitsstätte liegt. Weiter lesen

Voller Fahrtkostenabzug für Flugbegleiter

Weil der Einsatzflughafen keine regelmäßige Arbeitsstätte ist, können Flugbegleiter ihre Fahrtkosten für den Weg dorthin in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Weiter lesen

Aufteilungsverbot gilt nicht für häusliches Arbeitszimmer

In der nach wie vor kontroversen Frage, ob auch ein nur teilweise als Arbeitszimmer genutzter Raum steuerlich berücksichtigungsfähig ist, hat das Finanzgericht Köln im Sinne der Steuerzahler entschieden. Weiter lesen

Neues Musterverfahren zum Solidaritätszuschlag

Mit einem neuen Musterverfahren geht der Kampf um die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags in die nächste Runde. Weiter lesen

Behandlungskosten nach Burn-Out

Behandlungskosten für eine Berufskrankheit könnten als Werbungskosten abgezogen werden. Allerdings sieht das Finanzgericht München zumindest ein Burn-Out-Syndrom nicht als reine Berufskrankheit an. Weiter lesen

Änderungen für Arbeitnehmer

Voraussichtlich ab 2015 können Arbeitnehmer ihren Lohnsteuerfreibetrag gleich für zwei Jahre beantragen. Davon abgesehen hat das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz nur wenige Änderungen für Arbeitnehmer zur Folge. Weiter lesen