Bundesregierung beschließt rückwirkende Steuererleichterungen

Der Koalitionsausschuss hat sich vor dem Hintergrund der stark steigenden Preise für Energie auf mehrere Entlastungsschritte verständigt, die nun auf den Weg gebracht werden. Weiter lesen

Freibetrag für Bonusleistungen der Krankenversicherung

Zur Vereinfachung gewährt der Fiskus einen Freibetrag von 150 Euro, bis zu dessen Höhe Prämienzahlungen und Bonusleistungen der Krankenversicherung nicht als Beitragsrückerstattung gelten. Weiter lesen

Überblick der Änderungen für 2022

Auch ohne großes Jahressteuergesetz im letzten Jahr hat sich zum Jahreswechsel wieder einiges geändert im Steuerrecht. Weiter lesen

Verkauf nach Schenkung ist kein Gestaltungsmissbrauch

Die Schenkung eines Wirtschaftsguts an ein Familienmitglied mit dem Ziel, den Spekulationsgewinn aus einem Verkauf zu verlagern, ist kein Gestaltungsmissbrauch. Weiter lesen

Steuerpläne der neuen Regierungskoalition

In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampelkoalition viele geplante Änderungen im Steuer- und Sozialrecht festgeschrieben. Weiter lesen

Hausnotrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung

Nicht nur im Betreuten Wohnen oder im Heim können die Kosten eines Hausnotrufsystems als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden, sondern auch im Privathaushalt. Weiter lesen

Kindergeldrechtlicher Beginn und Ende eines Hochschulstudiums

Ein Studium beginnt nicht bereits mit der Bewerbung auf den Studienplatz, endet aber erst mit der schriftlichen Bekanntgabe des letzten Prüfungsergebnisses. Weiter lesen

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten können in Höhe steuerfreier Zuschüsse durch den Arbeitgeber nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Weiter lesen

Haushaltsnahe Dienstleistung oder außergewöhnliche Belastung?

Aufwendungen, die als zumutbare Eigenbelastung gelten und damit keine außergewöhnliche Belastung sind, können beim Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden. Weiter lesen

Prozess um Umgangsrecht ist keine außergewöhnliche Belastung

Nur Prozesse, die die materielle Existenzgrundlage betreffen, können zu steuerlich abzugsfähigen Prozesskosten führen, nicht aber der Streit um das Umgangsrecht mit dem eigenen Kind. Weiter lesen