Verlustvorträge des Erblassers

Der Bundesfinanzhof denkt über eine Änderung der Rechtsprechung nach: Verlustvorträge sollen nicht mehr auf die Erben übertragbar sein. Weiter lesen

Grundstücksschenkung nach Hausbau durch den Beschenkten

Bei der Schenkung eines Grundstücks nach der Errichtung eines Gebäudes durch den Beschenkten kommen die Grundsätze der gemischten Schenkung zur Anwendung, um die Bereicherung des Beschenkten zu ermitteln. Weiter lesen

Zusammenrechnung von Schenkungen und Erbschaft

Schenkungen, die Sie vom Erblasser zu dessen Lebzeiten innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall erhalten haben, werden mit dem Erbe zusammengerechnet. Weiter lesen

Schenkungsteuerbefreiung bei Familienwohnungen

Zuwendungen unter Lebenden, mit denen ein Ehegatte dem anderen Eigentum an einem Familienwohnheim verschafft, sind schenkungsteuerfrei. Weiter lesen

Verzicht auf Erb- und Pflichtteil

Wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung als Abfindung für den Verzicht auf einen Erb- oder Pflichtteil sind nicht steuerpflichtig. Weiter lesen

Zweistufige mittelbare Grundstücksschenkung

Wird Ihnen Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes Geld geschenkt, handelt es sich regelmäßig um eine mittelbare Grundstücksschenkung. Weiter lesen

Betriebsgrundstück oder nicht?

Ein Grundstück zählt nur dann zum Betriebsvermögen, wenn es sich im alleinigen Eigentum des Betriebsinhabers befindet. Weiter lesen

Voraussetzungen für den Verlustabzug beim Erben

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Erbe den noch nicht verbrauchten Verlustabzug des Erblassers geltend machen. Weiter lesen

Freibeträge, Gelegenheitsgeschenke und Kleinbetragsgrenze nutzen

Erbschaft- und Schenkungsteuer kann durch die mehrfache Nutzung von Freibeträgen, Gelegenheitsgeschenken und der Kleinbetragsgrenze vermindert werden. Weiter lesen

Zuordnung von Vermietungseinkünften in Erbfällen

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung erfüllt. Weiter lesen