Spontane Zusatzvergütung muss schriftlich fixiert sein

Die Zahlung einer spontanen Zusatzvergütung für eine besondere Leistung muss vor der erbrachten Leistung schriftlich zugesagt worden sein. Weiter lesen

Steuerliche Behandlung von Nur-Pensionen

Das Bundesfinanzministerium hat endlich ausführlich zur steuerlichen Behandlung von Nur-Pensionen Stellung genommen, die mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft vereinbart sind. Weiter lesen

Nutzungsrechte sind einlagefähig

Obligatorische Nutzungsrechte können zulässige Sacheinlagen sein, wenn sie einen wirtschaftlichen Wert haben. Weiter lesen

Kostenübernahme für Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers

Die Kostenübernahme für die Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers durch die GmbH ist eine verdeckte Gewinnausschüttung. Weiter lesen

Schnellere und billigere Handelsregistereintragungen

Durch eine Gesetzesänderung erfolgen Eintragungen im Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister seit dem 1. Dezember 2004 nicht nur schneller, sondern meist auch günstiger. Weiter lesen

Geänderte Meldepflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer

Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH müssen zukünftig in der Meldung zur Sozialversicherung gesondert ausgewiesen werden. Weiter lesen

Sofortiger Steuerabzug für Gewinnausschüttungen

Ab 2005 muss die GmbH die Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen sofort an das Finanzamt zahlen. Weiter lesen

Geschäftsführerhaftung bei interner Zuständigkeitsvereinbarung

Trotz einer abweichenden internen Zuständigkeitsvereinbarung haften alle Geschäftsführer für Steuerschulden einer GmbH. Weiter lesen

Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers

In die Tantiemenberechnung eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind auch bestehende Verlustvorträge einzubeziehen, denn andernfalls droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Weiter lesen

Gesellschafterausschluss erfordert Dreiviertel-Mehrheit

Ein Gesellschafter einer GmbH kann, wenn keine anders lautenden vertraglichen Regelungen vorliegen, nur mit einer Dreiviertel-Mehrheit aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Weiter lesen