Spontane Zusatzvergütung muss schriftlich fixiert sein
Die Zahlung einer spontanen Zusatzvergütung für eine besondere Leistung muss vor der erbrachten Leistung schriftlich zugesagt worden sein. Weiter lesen
Steuerliche Behandlung von Nur-Pensionen
Das Bundesfinanzministerium hat endlich ausführlich zur steuerlichen Behandlung von Nur-Pensionen Stellung genommen, die mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft vereinbart sind. Weiter lesen
Nutzungsrechte sind einlagefähig
Obligatorische Nutzungsrechte können zulässige Sacheinlagen sein, wenn sie einen wirtschaftlichen Wert haben. Weiter lesen
Kostenübernahme für Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers
Die Kostenübernahme für die Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers durch die GmbH ist eine verdeckte Gewinnausschüttung. Weiter lesen
Schnellere und billigere Handelsregistereintragungen
Durch eine Gesetzesänderung erfolgen Eintragungen im Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister seit dem 1. Dezember 2004 nicht nur schneller, sondern meist auch günstiger. Weiter lesen
Geänderte Meldepflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer
Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH müssen zukünftig in der Meldung zur Sozialversicherung gesondert ausgewiesen werden. Weiter lesen
Sofortiger Steuerabzug für Gewinnausschüttungen
Ab 2005 muss die GmbH die Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen sofort an das Finanzamt zahlen. Weiter lesen
Geschäftsführerhaftung bei interner Zuständigkeitsvereinbarung
Trotz einer abweichenden internen Zuständigkeitsvereinbarung haften alle Geschäftsführer für Steuerschulden einer GmbH. Weiter lesen
Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers
In die Tantiemenberechnung eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind auch bestehende Verlustvorträge einzubeziehen, denn andernfalls droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Weiter lesen
Gesellschafterausschluss erfordert Dreiviertel-Mehrheit
Ein Gesellschafter einer GmbH kann, wenn keine anders lautenden vertraglichen Regelungen vorliegen, nur mit einer Dreiviertel-Mehrheit aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Weiter lesen