Steuerliche Maßnahmen zur Flutkatastrophe
Nach der Flutkatastrophe im Juli werden sowohl Betroffene als auch Helfer durch diverse steuerliche Maßnahmen entlastet. Weiter lesen
Eignung von Personengesellschaften als Organgesellschaft
Auch Personengesellschaften, an denen natürliche Personen beteiligt sind, können grundsätzlich Teil einer umsatzsteuerlichen Organschaft sein. Weiter lesen
Solarstrom als selbständige Leistung neben der Vermietung
Ob die Stromlieferung von der Photovoltaikanlage auf dem Dach an den Mieter eine Nebenleistung zur Vermietung oder eine eigenständige Hauptleistung ist, entscheidet über den Vorsteuerabzug des Vermieters. Weiter lesen
Zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets
Versandhändler und Dienstleister müssen sich zum 1. Juli 2021 auf verschiedene Änderungen bei der Umsatzbesteuerung des grenzüberschreitenden Handels einstellen. Weiter lesen
Neues Paket mit Bürokratieerleichterungen
Insgesamt 22 Maßnahmen sollen Unternehmen und Privatpersonen von unnötigen bürokratischen Vorgaben befreien oder zumindest deren praktische Anwendung erleichtern. Weiter lesen
Erleichterungen bei der Umsatzsteuer auf Sachspenden
Für die Umsatzbesteuerung von Sachspenden hat das Bundesfinanzministerium neben Klarstellungen für die Praxis auch eine Billigkeitsregelung für die Corona-Zeit geschaffen. Weiter lesen
Weitere Änderungen im Jahressteuergesetz 2020
Der Großteil der Änderungen im Jahressteuergesetz 2020 wirkt sich 2021 aus. Doch es gibt auch einige Änderungen, die rückwirkend oder erst mit Verzögerung in Kraft treten. Weiter lesen
Umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen
Zu der Anfang 2019 in Kraft getretenen Neuregelung von Gutscheinen im Umsatzsteuerrecht hat das Bundesfinanzministerium nun weitere Anwendungsvorschriften herausgegeben. Weiter lesen
Drittes Corona-Steuerhilfegesetz mit drei Maßnahmen beschlossen
Mit drei Maßnahmen im Steuerrecht will die Regierungskoalition weitere steuerliche Entlastung und Konjunkturanreize in der Corona-Krise schaffen. Weiter lesen
Dauer des Verzichts auf die Kleinunternehmerregelung
Die Fortführung des Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach Ablauf von fünf Jahren ist keine erneute Verzichtserklärung und bindet damit auch nicht erneut für fünf Jahre. Weiter lesen