Was sich 2024 (bisher) geändert hat
Jeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet. Weiter lesen
Höherer Umsatzsteuersatz in der Gastronomie ab 2024
Die bis zum 31. Dezember 2023 befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie wird nicht über den Jahreswechsel hinaus verlängert. Weiter lesen
Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen
Das Bundesfinanzministerium hat ein Urteil des Bundesfinanzhofs akzeptiert, demzufolge der ermäßigte Umsatzsteuersatz für die kurzfristige Vermietung nicht voraussetzt, dass die vermieteten Wohn- und Schlafräume in einem fest mit dem Boden verbundenen Gebäude liegen. Weiter lesen
Vorabhinweise zur Einführung der e-Rechnung
Das Bundesfinanzministerium hat erste Hinweise zu der ab 2025 geplanten Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich gegeben. Weiter lesen
Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
Nicht in allen Fällen ist ein unrichtig oder unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuerbetrag an das Finanzamt zu zahlen. Weiter lesen
Anspruch auf Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer
Ein Dienstleister, der die Einfuhr und Verzollung eines Gegenstands im Auftrag eines anderen Unternehmens vornimmt, schuldet zwar die Einfuhrumsatzsteuer, hat aber keinen Anspruch auf den Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer. Weiter lesen
Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
Der Finanzausschuss des Bundestags hat das Jahressteuergesetz 2024 beraten und zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Weiter lesen
Zuwendungen an Streamer sind umsatzsteuerpflichtig
Auch freiwillige Zuwendungen der Zuschauer an einen Streamer gehören zu dessen umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen aus der Erbringung einer Unterhaltungsleistung. Weiter lesen
Änderungen im Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Wachstumschancengesetzes enthält zusätzliche Verbesserungen bei der Abschreibung und einige weitere Änderungen. Weiter lesen
Umfang des Vorsteuerabzugs bei Betriebsveranstaltungen
Für den Vorsteuerabzug aus den Kosten einer Betriebsveranstaltung gibt es keinen Freibetrag, sondern allenfalls eine Freigrenze von 110 Euro je Teilnehmer. Weiter lesen